Mit der 9. Verordnung zur Änderung der
Verordnung zur Durchführung des Saarländischen Jagdgesetzes, die aktuell in
Kraft gesetzt wurde, wird dem Fuchs eine wirkliche Schonzeit eingeräumt.
Tatsache ist, dass in der Vergangenheit in der Zeit der Welpenaufzucht nicht
nur Jungfüchse erlegt und - da nicht nutzbar - entsorgt wurden, sondern auch
erwachsene Tiere.
Jeder verantwortliche Jäger weiß aber, dass es im Jagdbetrieb oft nicht
möglich ist, zweifelsfrei zu entscheiden, ob es sich bei dem adulten Fuchs
um ein Elterntier handelt oder nicht.
Werden Elterntiere erlegt (auch wenn dies versehentlich geschieht) gehen die
Jungtiere erbärmlich ein. Dies kann sicher nicht im Interesse einer
verantwortlichen Jagd sein, die für sich gerne die "Waidgerechtigkeit" in
Anspruch nimmt.
Die Regierungskoalition aus CDU, FDP und Grüne hat Wort gehalten und mit der
Schonzeit für den Fuchs nicht nur dem Tierschutz geholfen, sondern auch den
Jägern das Risiko genommen, eine Straftat zu begehen. Denn das Töten von
Elterntieren während der Welpenaufzucht ist zu Recht eine strafbewährte
Handlung.
Der ÖJVsaar begrüßte es, dass diese Forderung auch von Jagdverbänden und
vielen verantwortlichen Jägern in den saarländischen Revieren unterstützt
wird.
Eine echte Schonzeit für Füchse im Saarland vom 16.Februar bis zum
15. August!!!!
Glückwunsch den Jägern des ÖJV im Saarland und der Landesregierung dort.
Wolfgang Alexander Bajohr |